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Unterschied gesetzliche Gewährleistung / Garantie

In Deutschland gibt es eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten.

Dies bedeutet NICHT das Sie eine 24-monatige Garantie haben. Nur innerhalb der ersten 6 Monate wird davon ausgegangen das der Mangel bereits bei Lieferung bestanden hat. Das bedeutet das innerhalb der ersten 6 Monate der Händler (!) für Mängel haftet, also nicht der Hersteller.

Für eine kostenfreie Abwicklung eines Mangels muss nach Ablauf von 6 Monaten der Nachweis erbracht werden, dass der Defekt oder Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Sache (bei "Lieferung") ursächlich vorhanden war. Dies kann z.B. durch ein Sachverständigengutachten erfolgen. Wird der Nachweis nicht erbracht, ist üblicherweise lediglich eine kostenpflichtige Abwicklung möglich.

Viele Hersteller bieten eine über die 6 monatige Frist hinaus eine Garantie an. Bei z.B. Apple dauert diese 12 Monate. Innerhalb dieser 12 Monate werden Geräte vom Hersteller repariert. Viele Hersteller bieten auch eine kostenpflichtige Verlängerung an (z.B. Apple Care).