Der Grund für eine Zahlung von Webdiensten und Serverhousing per Lastschrift ist rechtlicher Natur. Wir machen das nicht um Sie zu ärgern.
Wenn wir eine Domain registrieren oder einen Server für Sie online stellen, können damit eine Menge rechtlicher Probleme auftauchen. Gründe können z.B. markenschutzrechtlicher Art (die Domain ist Teil einer Marke) oder andere abmahnwürdige Dinge beinhalten. Dies muss NICHT von Ihnen mutwillig geschehen.
Wenn nun der abmahnende Anwalt oder eine zuständige Staatsanwaltschaft Sie mit der streitigen Domain oder über den Server nicht erreichen kann (z.B. fehlendes Impressum und bei der Domainanmeldung oder später steht im whois der Domain eine falsche oder veraltete Anschrift) stehen wir als Provider in der "Schusslinie". Und diese versuchen wir verständlicherweise möglichst gering zu halten.
Wenn eine Zahlung per Lastschrift vollzogen wird, können wir hier im Zusammenhang mit der Rechnung "beweisen", das ein bestimmter Kunde einverstanden war mit der Registrierung der Domain. Über das Bankkonto ist später für Strafverfolgungsbehörden eine Identifizierung möglich.
Daher ist bei einer Domainregistrierung oder einer Nutzung unserer Dienste im Web eine Zahlung per Lastschrift leider unausweislich.
Alternativ ist es auch möglich, das uns durch aussagekräftige Dokumente "Beweise" für die Existenz des Domaininhabers" erbracht werden. Diese Dokumente werden von uns geprüft und machen für uns einen erheblichen Mehraufwand aus. Daher müssen wir pro offener Rechnung ohne Lastschrifteinzug zwischen 5 und 10 Euro berechnen.



