Gemäss den in Deutschland geltenden Gesetzen sind Sie verpflichtet, auf gewerbsmässig oder freiberuflich orientierten Webseiten ein Impressum unterzubringen. Inzwischen gibt es eine Menge Gerichtsurteile, die sich zwar zum Teil widersprechen, aber eine Tendenz ist eindeutig zu erkennen.
Inwieweit das ganze wirklich sinnvoll und logisch ist, sei mal dahingestellt. Tatsache ist, dass man relativ problemlos den Erhalt einer Abmahnung vorbeugen kann.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Impressum mit dem Wort “Impressum” oder “Kontakt” erreicht werden muss, dieses aber entgegen bisheriger Gerichtsurteile nun NICHT mehr direkt auf der Startseite abgelegt sein muss (siehe BGH Urteil).
Folgende Daten müssen im Impressum angegeben werden
- Firma
- Vor- und Nachname des Inhabers bzw. des Geschäftsführers oder Vorstands
- Strasse
- PLZ / Ort
- Telefon
- Telefax
- Emailadresse
- Umsatzsteuer ID (wenn vorhanden)
- Kammer (bei Freiberuflern wie Ärzte, Architekten oder Apothekern)
- Registergericht (bei Kapitalgesellschaften und anderen juristischen Personen wie e.V.)
- Registernummer (bei Kapitalgesellschaften und anderen juristischen Personen wie e.V.)
Das Fehlen von nur einem der oben genannten Punkte kann zur Abmahnung oder zum Erlass einer Geldbusse in Höhe von 50.000 Euro führen, da ein Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht und eine Ordnungswidrigkeit vorliegen könnte.
Weitere Informationen des Bundesministeriums der Justiz:
http://www.bmj.de/musterimpressum
Assistenten für die Erstellung eines Impressums finden Sie unter:
http://digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php
http://www.abmahnwelle.de/certiorina/
Dies betrifft ALLE Webauftritte, die nicht vollständig privat gehalten sind. Bitte beachten Sie, dass bereits die Anzeige eines Werbebanners dazu führt Ihre Webseite nicht mehr als privat sondern als gewerblich anzusehen.
Verstösse gegen die Impressumspflicht können von Anwälten abgemahnt werden. Die Kosten für die Abmahnung betragen in der Regel zwischen 150 und 2500 Euro die Sie zu zahlen haben. Alternativ können Sie dann auch ein Gerichtsverfahren anstrengen, in dem Sie aber im Grunde keine Chancen haben. Hier können Sie prüfen, ob bereits beim Deutschen Patenamt eine Marke eingetragen ist.
WICHTIG: Die in dieser Webseite angegebenen Informationen beruhen auf diversen einschlägigen Gerichtsentscheidungen in Deutschland sowie Abmahnungen die unsere Kunden erhalten haben, sind aber keine rechtliche Beratung und können diese auch nicht ersetzen. Diese Informationen könnten auch veraltet sein.
Bitte informieren Sie über dieses Sachverhalt die für Ihren Webauftritt verantwortliche Person bzw. Firma. Wenn wir für Sie Ihr Impressum anpassen oder einrichten sollen, informieren Sie uns bitte.



